Nachlassplanung

Lutz Partner Rechtsanwälte AG berät verschiedene Personen in der Nachlassplanung. Eine dieser Nachlassberatungen umfasste insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit der Begünstigung der langjährigen Lebenspartnerin gegenüber den Kindern des Erblassers unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts der Kinder. Dabei waren folgende Umstände besonders zu beachten: Schweizer Bürge mit Wohnsitz im Ausland, erhebliches Vermögen im Ausland, Gesellschaften und Liegenschaften in der Schweiz.

RAin Stefanie Wimmer | 2018