Mängelbeseitigung in einem Verkaufslokal
Lutz Partner Rechtsanwälte AG hat ein schweizweit bekanntes, im E-Bike-Handel tätiges Unternehmen als Geschäftsmieterin in einem Verfahren betreffend Mängelbeseitigung, Herabsetzung des Mietzinses und Hinterlegung des Mietzinses vertreten. Der gerügte Mangel betraf eine zu hohe Raumtemperatur in den Verkaufsräumen auf Grund fehlenden Sonnenschutzes bzw. fehlender Klimaanlage. Dank der erfolgreichen Intervention von Lutz Partner Rechtsanwälte AG wurde der Mangel behoben bzw. der Geschäftsmieterin eine Klimaanlage durch die Vermieterin bezahlt.
RAin Dr. Irene Biber | 2018